Prostitution in Corona-Zeiten: Das bedeutet es konkret…!

 

Prostitution in Zeiten von Corona…

Es ist offensichtlich, dass es schwierig ist diese Tätigkeit bei den geltenden Schutzvorkehrungen auszuüben. Soll man etwa mit Schutzmaske Sex haben und wie will man die 1,5m Schutzabstand einhalten? Dieses Gewerbe braucht die körperliche Nähe und lebt von der Intimität, das ist klar.

Was bedeutet dies aber für die Sexarbeiter*innen konkret? Welche Konsequenzen hat die Pandemie für das älteste Gewerbe der Welt und die Prostituierten? Können sie sich das leisten und wird die Prostitution dadurch sogar in die Illegalität getrieben?

Bordelle in Thüringen müssen geschlossen bleiben

Das Oberverwaltungsgericht in Weimar beschloss, dass Swingerclubs, Bordelle und ähnliche Prostitutionsstätten erst nach dem 31. August 2020 wieder öffnen dürfen[1]. Eine Betreiberin eines Erfurter Bordells hatte Klage dagegen eingereicht und wollte erreichen, ihr Etablissement vorher wieder öffnen zu dürfen. Sie berief sich dabei auf ein Anti-Corona-Hygienekonzept, das in ihrem Bordell eingehalten werden würde. Sie sagte, dieses Hygienekonzept gelte schließlich auch für andere Geschäfte, Einrichtungen und Betriebe. Das Gericht lehnte ihre Forderung mit dem Zweifel, dass sich die Hygiene-Regelungen in einem Bordell richtig umsetzen ließen, ab.

Allerdings stellte das Gericht fest, dass in Thüringen sexuelle Dienstleistungen außerhalb von Bordellen nicht verboten seien. Die Präzisierung und Konkretisierung der Corona-Regelungen für sexuelle Dienstleistungen außerhalb von Bordellen seien jetzt also Aufgabe der Polizei, so das Gericht in Thüringen.

Lockerung der Verbote zugunsten der Legalität?

Die Grünen-Landtagsabgeordnete Laura Wahl forderte eine Lockerung der Verbote von sexuellen Dienstleistungen unter klaren Hygienevorgaben, da sie trotz geltender Verbote illegal stattfinden und ausgeübt werden[2]. Auf diese Weise treibe man die Prostitution (erneut) in die Illegalität, so ihr Argument.

Menschen, die sexuelle Dienstleistungen anbieten, haben meist nicht so viele finanzielle Rücklagen, so Wahl, und man zwinge sie sozusagen ihren Beruf weiterhin illegal auszuüben. Die derzeitige Lage bedeute nämlich ein Berufsverbot für diese Menschengruppe, das sie sich meist finanziell nicht leisten könne.

Fakt ist, dass derzeit an eine konkrete Öffnung von Freudenhäusern trotz aller Lockerungen der Schutzmaßnahmen in der Corona-Krise durch Angela Merkel und die Ministerpräsidenten noch nicht zu denken ist, weder in Nordrhein-Westfalen mit der Ankündigung seiner weitgehenden Lockerungen noch in Hamburg[3]. Das Argument ist, dass die Ansteckungsgefahr bei keinem anderen Gewerbe so hoch wie bei der Sexarbeit sei.

Dennoch dürfen die Bundesländer nun unter Berücksichtigung der Infektionszahlen und in eigener Verantwortung selbst entscheiden, welche Betriebe wieder öffnen dürfen. Für die Öffnung eines Bordells hat sich allerdings noch kein Bundesland entschieden.

Für die Sexarbeiter*innen bedeutet dies selbstverständlich eine unheimlich große Herausforderung und eine Gefährdung ihrer Existenz. Auf der anderen Seite wäre nicht auszudenken, was passieren würde, wenn die Infektionszahlen durch leichtfertige und übereilte sowie nicht gut durchdachte Öffnungen rasant in die Höhe steigen würden.

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https://indayi.de/?s=Prostitution

https://indayi.de/?s=k%C3%A4ufliche+Liebe

https://indayi.de/?s=Corona

https://indayi.de/?s=Covid-19

[1] https://web.de/magazine/regio/thueringen/gericht-bordelle-geschlossen-34871912

[2] https://www.rnd.de/politik/corona-lockerungen-in-bordellen-grunen-abgeordnete-fur-erlaubnis-von-prostitution-unter-klaren-bedingungen-F56HMIB7Q7HUB45BNBSSX7VWC4.html

[3] https://www.rnd.de/politik/corona-lockerungen-durfen-bordell-club-bar-und-fitnessstudio-offnen-die-kita-aber-nicht-EBYCZNJPUNF5BILCHB3VQKCED4.html

[ssba]