Privatinsolvenz – Ein Überblick

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Autor: RGSilberer
Experte: Nein. Experte werden.
Veröffentlicht am: 22. März 2020
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Produkt Beschreibung

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Ganz vorneweg, dieser Ratgeber ist keine Rechtsberatung und ersetzt nicht die Konsultation einer Schuldnerberatung oder eines Rechtsanwaltes. Er soll nur einen kleinen Überblick über den Ablauf eines Insolvenzverfahrens für private Schuldner geben.

Wenn täglich Mahnungen in der Post sind, oder das Gehalt gepfändet wurde, der Gerichtsvollzieher ständig klingelt oder sogar das Bankkonto dicht gemacht wurde, dann ist es Zeit über einen Insolvenzantrag nachzudenken. Oder besser ist es nicht nur nachzudenken, sondern damit zu beginnen.

Hauptgründe für die private Zahlungsunfähigkeit sind Arbeitslosigkeit, Scheidung/Trennung, eine gescheiterte Selbständigkeit und leider auch in manchen Fällen zu hoher privater Konsum.

Die Insolvenz ist die Basis für einen Neustart ohne Schulden. Und das dauert derzeit 3, 5 oder 6 Jahre.

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1 Bewertung für Privatinsolvenz – Ein Überblick

  1. Monika Schelter

    Monika Schelter (Bestätigter Kauf)

    Hut ab für diesen sehr informativen und leicht verständlichen Ratgeber zum Thema Privatinsolvenz. Ein Thema, das hier mehr als anschaulich und mit eigenen Erfahrungswerten höchst detailliert beschrieben ist und auch für Laien, wie ich es bin auf diesem Gebiet, eine Übersicht und einen Fahrplan gibt, was zu tun wäre in einem solchen Fall. Antrag, Restschuldbefreiung, Verfahren, pfändbare Vermögenswerte usw. und ein Anhang mit den wichtigsten Gesetzesgrundlagen machen diesen Beitrag perfekt, um sein Wissen zu erweitern.
    Ein herzliches Dankeschön an den fachkundigen Autor.

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Die Privatinsolvenz

Ganz vorneweg, dieser Ratgeber ist keine Rechtsberatung und ersetzt nicht die Konsultation einer Schuldnerberatung oder eines Rechtsanwaltes. Er soll nur einen kleinen Überblick über den Ablauf eines Insolvenzverfahrens für private Schuldner geben.

Wenn täglich Mahnungen in der Post sind, oder das Gehalt gepfändet wurde, der Gerichtsvollzieher ständig klingelt oder sogar das Bankkonto dicht gemacht wurde, dann ist es Zeit über einen Insolvenzantrag nachzudenken. Oder besser ist es nicht nur nachzudenken, sondern damit zu beginnen.

Hauptgründe für die private Zahlungsunfähigkeit sind Arbeitslosigkeit, Scheidung/Trennung, eine gescheiterte Selbständigkeit und leider auch in manchen Fällen zu hoher privater Konsum.

Die Insolvenz ist die Basis für einen Neustart ohne Schulden. Und das dauert derzeit 3, 5 oder 6 Jahre.

Aus eigener Erfahrung kann ich Euch sagen, daß man sich danach bedeutend besser und ruhiger und gelassener fühlt. Man kann nachts endlich wieder ruhig schlafen, weil man sich nicht mehr herumwälzt und grübelt wie man am nächsten Tag die offenen Rechnungen bezahlen soll.

Denn mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens werden alle Zwangsvollstreckungen unzulässig. Das heißt keine Pfändungen und keine Gerichtsvollzieher mehr. Dafür verwaltet jetzt der Insolvenzverwalter das Einkommen und das Vermögen. Aber im Rahmen der Pfändungsfreigrenzen.

Leider hat der Gesetzgeber (also der Bundestag) in der Insolvenzordnung (InsO) festgelegt, daß der private Schuldner vor dem Antrag an das Amtsgericht eine Schuldnerberatung durchlaufen muß und den erfolglosen Versuch einer Einigung mit den Gläubigern nachweisen muß, §305 Abs.1 Nr.1 InsO.

Da ein sogenannter Schulden­bereinigungs­plan so gut wie nie die Zustimmung aller Gläubiger erhält, ist dies in der Praxis nur eine sinnlose Verzögerung und kostet zusätzlich Geld, ist aber nicht zu umgehen.

Diesen Nachweis der erfolglosen außergerichtlichen Einigung mit den Schuldnern erteilt eine geeignete Person oder Stelle. Das kann ein Rechtsanwalt sein oder eine private oder öffentliche Schuldnerberatung. Am billigsten dürfte eine öffentliche Schuldnerberatung, beispielsweise die CARITAS, sein. Aber oft dauert es etwas dort einen Termin zu bekommen.

Festgelegt ist dies in §305 InsO (ich nenne für diejenigen, die gerne nachlesen möchten, den jeweiligen Paragraphen der Insolvenzordnung. Ihr müßt die aber nicht unbedingt lesen).

Selbständige oder ehemalige Selbständige können Ihren Insolvenzantrag gleich beim zuständigen Amtsgericht einreichen.

Zuständig ist das Amtsgericht, das am Sitz eines Landgerichtes ansässig ist. Es ist aber auch nicht schlimm, man kann den Antrag einfach beim nächsten Amtsgericht einreichen, falls es nicht zuständig sein sollte, gibt das Gericht den Antrag ans richtige Insolvenzgericht weiter.

Der Antrag

Also ans Werk und den Antrag gestellt. Dafür gibt es bei Gericht oder auch im Internet zu finden ein Formular, das man benutzen muß. Das ist auch gut so, denn dann übersieht man nichts wesentliches.

Was muß…















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Rüdiger Silberer

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